Der Betrieb einer Website birgt einige nicht zu unterschätzende Risiken für eine Firma wie die Hans Rasch GmbH. Nicht selten erhält der Webseitenbesitzer anwaltliche Post mit einer sogenannten kostenbewehrten Unterlassungserklärung, besser als Abmahnung bekannt, weil das Impressum nicht oder teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften gerecht wird.
Die gesetzlichen Regelungen zu den Informationspflichten und der Anbieterkennzeichnung im Internet finden sich in § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), die Grundlagen des Umgangs mit Ihren persönlichen Daten werden durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgedeckt. Diese Regelungen sollen für den Internetnutzer ein Mindestmaß an Transparenz und Information über die natürliche oder juristische Person oder Personengruppe, die ihm einen Dienst im Internet anbietet, sicherstellen, wodurch auch eine etwaige Rechtsverfolgung im Streitfalle erleichtert wird. Um daher der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht Genüge zu tun, finden Sie im Folgenden einige wichtige rechtliche Hinweise zum Betrieb unserer Homepage.
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